Personen, welche in ihrem häuslichen Umfeld betreut
werden und infolge von Krankheit oder
Behinderung in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, können zusätzliche Betreuungs- und
Entlastungsangebote in Höhe von monatlich 104 Euro (Grundbetrag) bzw. 208
Euro (erhöhter Betrag) beanspruchen.
Sogar Pflegebedürftige ohne eingeschränkte Alltagskompetenz haben
Anspruch auf diese Leistungen in Höhe von bis zu 104 Euro monatlich
(Grundbetrag).
Wir
freuen uns, ihnen im Rahmen dieser Niedrigschwelligen Betreuungs-
und/oder Entlastungsangeboten folgende Leistungen anbieten zu
können:
Familienentlastende und familienunterstützende Dienste
Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen
Wir beraten Sie gern!
(Wir sind seit 01/2015
anerkannter Anbieter niedrigschwelliger Betreuungs- und/oder
Entlastungsangebote auf Grundlage der Betreuungsangebote-
förderrichtlinie – BetrAngFöRl M-V vom 16.12.2010)